Damit die Stadt uns Allen gehört

BÜRGERENTSCHEID ZUM ERBBAURECHT AUF DER NEANDERHÖHE

Warum eigentlich ein solcher Bürgerentscheid?
Worüber wird am 15. September jetzt abgestimmt?
Wie funktioniert das Bürgerbegehren?
Was ist nun dieses Erbbaurecht?
Warum Erbbaurecht gut für uns alle ist
Ja zum Erbbaurecht
Hier können wir alle direkt mitwirken in Erkrath!

Veranstaltung Erbbaurecht

Warum eigentlich ein solcher Bürgerentscheid?

Nach mehrjährigen intensiven  und kontroversen Diskussionen hat eine Ratsmehrheit 2018 die Bebauung der Neanderhöhe in Hochdahl, Übergangsfläche zum Neandertal, mit Gewerbe beschlossen. Natur- und Landschaftsschützer  konnten dies damals nicht verhindern. Da diese bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Besitz der Stadt sind, entwickelten Erkrather Bürgerinnen und Bürger die Idee, diese Flächen wenigstens nicht zu verkaufen, sondern in Erbpacht an Interessenten abzugeben: die Grundstücke bleiben im kommunalen Besitz, können aber für lange Zeit (in der Regel zwischen 60 und 99 Jahren)von Investoren gegen Pachtzahlung genutzt werden.

Verzögert durch Rat und Bürgermeister

2020 wurde ein solcher Antrag vom Rat jedoch knapp zurückgewiesen, das beantragte Bürgerbegehren der Initiative vom Bürgermeister jedoch für unzulässig erklärt.

Die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gab 2021 jedoch der Initiative Recht: das Bürgerbegehren ist zulässig. Die Stadt Erkrath wurde dazu verurteilt, die ablehnenden Bescheide zurückzunehmen. Nebenbei rügte der Präsident des Verwaltungsgerichtes auch das damalige Abstimmungsverfahren, was er eindeutig als rechtswidrig ansieht.  

Hiergegen legte Bürgermeister Schultz Berufung ein – und wurde auch hier zurückgepfiffen: das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lehnte im April 2024 den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vermarktung der Neanderhöhe ab.

Jetzt war der Weg frei für eine echte Bürgerbeteiligung: am Ende beschloss der Rat die Durchführung des Bürgerbegehrens, ohne dass die Initiative erneut Unterschriften sammeln musste. Daher heißt das Kind jetzt Ratsbürgerbegehren.

Worüber wird am 15. September jetzt abgestimmt?

Dies ist der Text, der zur Abstimmung steht:

Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“

Wer möchte, dass die Flächen der Neanderhöhe weiterhin in städtischem Besitz bleiben und an Interessenten verpachtet, aber nicht verkauft werden, der stimmt mit JA.

Wichtig: um erfolgreich zu sein, muss der Bürgerentscheid eine Beteiligung von mindestens 20 % der Wahlberichtigten vorweisen. Das heißt: nur durch aktive Beteiligung Vieler am Abstimmungstag oder durch Brief kann das Ziel des Bürgerentscheids erreicht werden!

Wie funktioniert das Bürgerbegehren?

Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses und darf vor Ablauf von zwei Jahren nur mittels eines Ratsbürgerentscheides geändert werden (§ 26 Abs. 8 GO NRW).

Wie bei einer Wahl erhalten Sie eine Abstimmbenachrichtigung und die Bekanntgabe Ihres Abstimmlokals. Sie können aber auch einen Stimmschein für eine Abstimmung per Brief beantragen.

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides (15.09.2024) zu Kommunalwahlen wahlberechtigt wäre. Das sind alle Deutschen und die Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (30.08.2024) in der Stadt Erkrath ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Erkrath haben.

Beantragung der Stimmabgabe per Brief

Für die Stimmabgabe per Brief benötigen Sie einen Stimmschein. Diesen beantragen Sie durch Scannen des QR-Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung, online über ein digitales Antragsformular, per Mail an wahlen@erkrath.de, schriftlich per Post oder persönlich beim Wahlamt. Der Stimmbrief muss spätestens am Abstimmungstag, den 15.09.2024, um 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Erkrath eingegangen sein. Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten.

Was ist nun dieses Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist eine Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom Eigentum der darauf stehenden Gebäude zu trennen.

Definition: Das Erbbaurecht ist ein beschränkt dingliches Recht, auf oder unter der Erdoberfläche eines fremden Grundstücks ein eigenes Gebäude zu errichten oder sich sonst anzueignen. Das fremde Grundstück selbst geht nicht ins Eigentum über, sondern darf nur für diesen Zweck genutzt werden.

Der Erbbaurecht-Geber (der Eigentümer des Grundstücks) räumt dem Erbbaurecht-Nehmer (der das Gebäude errichten oder nutzen möchte) die Nutzung des Grundstücks zur Bebauung ein. Dies wird im Grundbuch eingetragen. Der Erbbaurechts-Nehmer wird dann alleiniger Eigentümer der Gebäude. In der Praxis werden Erbbaurechts-Verträge meist für 60 bis 99 Jahre abgeschlossen und können nach Ablauf beliebig oft verlängert oder erneuert werden. Der Erbbaurecht-Nehmer zahlt einen Erbbauzins für die Nutzung des Grundstücks. Er kann das Erbbaurecht weiterverkaufen, beleihen, vererben oder verschenken. Gleiches gilt für den Erbbaurecht-Geber.

Für Erkrath und die Neanderhöhe bedeutet dies: alle Flächen bleiben in öffentlichem Besitz und gehören damit auch kommenden Generationen, – unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln …

Durch Zahlung eines Pachtzinses hat die Kommune kontinuierliche Einnahmen, eine Spekulation mit Grund und Boden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Und 100 Jahre – 5 Generationen! – sind gewiss ein sicherer Planungshorizont für solide Investoren, zudem fällt zum Start eines Unternehmens keine hohe Grunderwerbsbelastung an

Warum Erbbaurecht gut für uns alle ist

Erbbaurecht bietet für die Stadt nur Vorteile ohne Nachteile:

  • Nachhaltige Pachteinnahmen statt einmaligem Verkaufserlös. Das Gelände verdient Geld über Gewerbesteuer hinaus und fällt gegen Gebäude-Restwert bei Betriebsaufgabe zurück.
  • Erhalt der Flächen im Stadteigentum zukünftiger Generationen – wer weiß heute, für was wir die Flächen in 60 oder 100 Jahren brauchen? Gewerbe, Wohnen, Renaturierung …?
  • Bruch der Spekulationsspirale: Unternehmen können günstiger bauen und erhalten Steuervorteile – können aber nicht mit Leerstand auf Grund und Boden spekulieren.
  • Das ist Zukunftsplanung und kein Stillstand, wie uns die Gegner einer Erbbaulösung einreden wollen

Im Übrigen: seit Schaffung des Baurechts vor 6 Jahren gibt es für die Flächen auf der Neanderhöhe noch keinen ernsthaften Interessenten, obwohl beständig von einem dringenden Bedarf geredet wird.

Ja zum Erbbaurecht

Das „Ja“ zum Erbbaurecht bedeutet einen Wandel für die zukünftigen Finanzen der Stadt. Für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte kommunale Bodenpolitik zählt ihre Stimme!

Und für einen notwendigen fundamentalen Wandel in der Boden- Wohnungspolitik fordert DIE LINKE seit langem: Bodenpreise begrenzen! DIE LINKE benennt in ihrem Wahlprogramm die „Explosion der Bodenpreise“ als eine der Hauptursachen für steigende Mieten. Deshalb möchten wir die Bodenpreise deckeln und die Privatisierung weiterer Flächen stoppen: „Eine der zentralen Ursachen für steigende Mieten ist die Explosion der Bodenpreise. Seit 1964 sind die Bodenpreise durchschnittlich um mehr als 1800 Prozent gestiegen. Allein in den vergangenen Jahren haben sich die Preise in den großen Städten fast verdreifacht. Dagegen braucht es dringend Maßnahmen, um das immer schneller drehende Spekulationskarussell mit öffentlichem Grund und Boden anzuhalten und endlich wieder bezahlbaren Wohnungsbau zu ermöglichen. 

  • Die Bodenpreise müssen gedeckelt werden. Nur mit bezahlbarem Boden sind auch bezahlbare Mieten möglich. 
  • Die Privatisierung öffentlicher Grundstücke wollen wir mit einem Bodensicherungsgesetz ausschließen. Öffentlichen Boden wollen wir nur noch in Erbbaurecht vergeben. 
  • Um den Anteil öffentlichen Eigentums an Boden zu erhöhen, fordern wir ein Ankaufprogramm in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich, aus dem Bund, Länder und Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden erhalten. 
  • Die Liegenschaftspolitik muss von der Finanzpolitik entkoppelt werden, damit die öffentliche Hand auch Bodenbevorratung betreiben kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die bisher der finanziellen Verwertung öffentlicher Liegenschaften verpflichtet ist, wollen wir auf soziale, ökologische und gemeinnützige Zwecke festlegen. 

Hier können wir alle direkt mitwirken in Erkrath!

Für uns LINKE sind die Instrumente BÜRGERBEGEHREN und BÜRGERENTSCHEID nicht nur Instrumente, um in Einzelfällen politische Fehlentscheidungen auf den Prüfstand der Bürger- und Bürgerinnenmeinung zu stellen.

Nach unserer  Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Die Bevölkerung ist der Souverän. Allerdings beschränkt sich diese Ausübung der Staatsgewalt auf das Wahlrecht, das einen Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente auf allen Ebenen gestattet. Wahlen allein bieten jedoch keine Chance, nachhaltig und stetig die Politik mitzubestimmen, kritisiert DIE LINKE. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf; die Schweiz mit dem Modell der Volksabstimmungen ist dafür ein bemerkenswertes Beispiel.

DIE LINKE steht immer für mehr Bürgerbeteiligung. Mitarbeiten bei DIE LINKE? Hier kann man Mitglied werden oder einfach mitarbeiten – kontakt@dielinke-erkrath.de.

Veranstaltung

Damit die Stadt Allen gehört – Erbbaurecht

Unter diesem Motto  hat DIE LINKE ERKRATH Heike Sudmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft und Philipp Klövekorn von der Bürgerinitiative NSG gewonnen, um mit uns über das Erbbaurecht zu diskutieren

Wann:                 9. September 202024 / 18.00 Uhr

Wo:                      Hand in Hand / Beckhauser Straße 16 g (Europaplatz) in 40699 Erkrath

Engagierte, Interessierte und alle Gäste sind herzlich willkommen!