Gewalt in Städtischen Unterkünften

Es kann nicht sein, dass die Probleme der Überfüllung der städtischen Unterkünfte durch Polizei und Ordnungsamt verwaltet werden. Prävention und Krisenintervention in den Unterkünften, gerade auch bei Belegung mit augenscheinlich psychisch kranken Menschen, müssen mit gut ausgebildetem und vor allem ausreichendem Personal gewährleistet werden. Die Linke Erkrath stellt für den nächsten Ausschuss Soziales und Wohnen der Stadt Erkrath eine Anfrage, um die Erkrather Situation zu klären.

Die Anfrage:

Mit Erschrecken entnehmen wir der Berichterstattung in den Medien, wie sich die Situation in den städtischen Unterkünften verschärft. Es wird von Gewalt und regelmäßigen Einsätzen der Polizei berichtet. Ganz offensichtlich wird die extrem beengte Belegung durch psychisch kranke Menschen, die ggf. durch diese Umstände in Ausnahmesituationen geraten und sich und andere gefährden, verschärft.

Wir befürchten eine Überlastung der städtischen Mitarbeiter und damit ein Versagen der Stadt bei der aktuellen Krisenintervention in den Gemeinschaftsunterkünften – so sie denn vorhanden ist. Wir sind besorgt darüber, dass es augenscheinlich keine ausreichenden Präventionsmaßnahmen gibt.

Städtische Unterkünfte spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung gefährdeter Personen und Familien, die Schutz und Stabilität benötigen. Diese Aufgaben umfassen die Bereitstellung von Wohnraum, Verpflegung und Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft. Gewalt ist ein schwerwiegendes Thema in diesen Unterkünften, und es ist entscheidend, Schutzmaßnahmen, Präventionsstrategien und Unterstützungsdienste zu implementieren, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner zu gewährleisten.

Wir bitten um Auskunft zu folgenden Fragen:

1.      Wie sieht das Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterkünfte aus?

2.      Wie wird sozialarbeiterisch und psychologisch in den Unterkünften gearbeitet, insbesondere: Wie viel Personal mit welcher Stundenzahl ist für wie viele Einzelfälle in den Unterkünften eingesetzt?

3.      Arbeitet die Stadt mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst zusammen und wenn ja, in welcher Form?

4.      Wie ist der Umgang mit psychisch kranken Menschen in den Unterkünften?

5.      Welche Maßnahmen zum Schutz der kranken Menschen und der anderen Menschen in den Unterkünften sind bisher erfolgt?

6.      Wie kann die Stadt gegenüber den Menschen, die in den Unterkünften untergebracht sind, in Zukunft ihren Schutzauftrag besser erfüllen?