Auch Wohnungslose können wählen

Wahl NRW: Auch Wohnungslose können wählen

Auch wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen ein Wahlrecht bei Landtagswahlen. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen. Darauf weist DIE LINKE Erkrath hin. Die Frist läuft am 22.04. 2022 ab. Wählen gehen ist ein demokratisches Grundrecht.

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