In der ersten Präsenzsitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke in diesem Jahr stand der Abschluss des Geschäftsjahres 2020 und die Empfehlung zur Gewinnverwendung an den Gesellschafter – das ist die Stadt – auf der Tagesordnung.
Reinhard Herder, Vertreter von DIE LINKE im Aufsichtsrat bedankte sich bei Mitarbeitern und Leitung der Stadtwerke für die in einem schwierigen Pandemiejahr geleistete Arbeit und stellte dort für seine Fraktion den Antrag, abweichend von der jahrelang geübten Praxis diesmal den Gewinn des Unternehmens im Unternehmen zu belassen und nicht zu wesentlichen Teilen in den städtischen Haushalt zu überführen. Eine lebhafte Diskussion folgte.
Herder, bereits vor über 30 Jahren für die GAB im Aufsichtsrat, als die Stadtwerke GmbH wurden, führte hierfür zwei wesentliche Argumente an:
- Seit Ende der achtziger Jahre wurde intensiv über die Neuausrichtung und die Aufgaben der Stadtwerke diskutiert, der Begriff des Energiedienstleisters wurde geboren. Nicht mehr die Steigerung des Absatzes von Gas, Strom und Wasser sollte im Vordergrund stehen, sondern die Bereitstellung von Energie in Einklang zu bringen mit den Grundsätzen des Umweltschutzes, der Versorgungssicherheit, der Preiswürdigkeit, der Energieeinsparung, der Sozialverträglichkeit und der Stadtentwicklung. Dieses Bekenntnis wurde schließlich in den Gesellschaftsvertrag als Zielstellung aufgenommen und gilt bis heute. Und heute muss eine besondere Gewichten auf den Feldern Umweltschutz und Energieeinsparung liegen
- Am 24. März des Jahres erging ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Klimaschutz: „Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die daraus folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Unverkennbar haben wir beim Klimaschutz erheblichen Nachholbedarf und somit die Stadtwerke als Energiedienstleister hohe Verantwortung bei der Energiewende als Teilaufgabe.
Das 1988 bereits erstellte Energieversorgungskonzept, das 1992 (!) von der GAB vorgelegte CO2Minderungskonzept, viele Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern, von Umweltverbänden, aus der Politik, in den letzten Jahren durch das eindrucksvolle Engagement der FRIDAYS FOR FUTURE -Bewegung unter der Überschrift KLIMAWANDEL: dies alles braucht auch die noch aktivere Unterstützung des städtischen Energiedienstleisters. Jetzt zählt konkretes, zeitnahes Handeln.
Die Stadtwerke haben auch nach Erreichen von wichtigen Klima-Teilzielen weiterhin hohe aktuelle Verantwortung beim Klimaschutz. Energieeffizienz und Energieeinsparung sind nach der Erhöhung der Quote erneuerbarer Energien die entscheidenden Handlungsfelder und damit Kernaufgabe eines Energiedienstleisters. Dafür braucht die Stadt, aber auch die Stadtwerke ein Konzept, klare Beschlüsse und Mittel – zusätzlich zu Erwerb und Sanierung des Wärmenetzes, für ein neues BHKW, für die Sanierung des Wassernetzes und ja: auch für den Breitbandausbau.
Daher gehören die Gewinne der Stadtwerke in die Stadtwerke – gerade auch als eindeutiges Signal, der Politik für diese wichtigsten Zukunftsaufgaben unseres Energiedienstleisters.
Und daher wird DIE LINKE ihren Antrag zum Gewinnverbleib bei den Stadtwerken in der HFA-Sitzung am 24.06.2021 erneut stellen.