LINKE will mehr Landesmittel für die Jugendmusikschule

Zertifizierung als „Anerkannte Musikschule in NRW“

Die öffentliche Musikschule in Erkrath leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung. Im neuen  Kulturgesetzbuch NRW (KulturGB NRW), welches am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, werden Musikschulen als Orte kultureller Bildung erstmals gesetzlich verankert, doch zur Finanzierung leistet das Land nur einen kleinen Beitrag. Für die Musikschule Erkrath decken diese Schlüsselzuweisungen nur einen Bruchteil der Ausgaben. Bildung – auch musikalische Bildung – ist Landesaufgabe und muss auch vom Land bezahlt werden, meint DIE LINKE Erkrath.

Mangelhafte Finanzierung der Musikschulen durch das Land

„Es ist nur schwer verständlich, dass die Musikschulen faktisch nicht vom Land finanziert werden und die musikalische Bildung damit vom Bildungsauftrag des Landes zu einer sogenannten ‚freiwilligen Leistung‘ der Kommunen degradiert wird“ meint Michaele Gincel-Reinhardt, Ratsfrau für DIE LINKE Erkrath.

Über Programme und Projektförderung des Landes könne man allerdings die Musikschule  finanziell besser aufstellen und damit auch den Städtischen Haushalt entlasten. Voraussetzung um sich für Projekt- oder Programm-Finanzierung zu bewerben sei die Zertifizierung als „Anerkannte Musikschule in NRW“.

„DIE LINKE beantragt jetzt, die Zertifizierung so schnell wie möglich einzuleiten. Die Erkrather Musikschule erfüllt nach unserer Übersicht alle Voraussetzungen für die ‚Anerkannte Musikschule in NRW‘. Und damit auch für weitere Landesmittel“ erklärt Gincel-Reinhardt. „Bitter, dass wir diesen bürokratischen Weg gehen müssen. Die nächste Landesregierung muss das neue Gesetz in jedem Fall nachbessern!“

DIE LINKE stellt Antrag:

Die Stadt Erkrath beantragt beim für Kultur zuständigen Ministerium eine Zertifizierung der städtischen Musikschule als „Anerkannte Musikschule in NRW“ nach § 45 des Kulturgesetzbuches als Voraussetzung für die zusätzliche Förderung im Rahmen von Projekten und Programmen der musikalischen Bildung (§ 44).

Die Begründung

Das neue Kulturgesetzbuch (KulturGB NRW) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.

Unter § 44 werden die Grundsätze zur Förderung von Projekten und Programme der musikalischen Bildung von öffentlichen Musikschulen dargestellt. Fördermittel in dem Bereich können nur generiert werden, wenn die Musikschule als „Anerkannte Musikschule in NRW“ zertifiziert ist.

Wir gehen davon aus, dass unsere Musikschule die in §44,2 für die Zertifizierung genannten Voraussetzungen erfüllt oder gegebenenfalls kurzfristig nachweisen kann und sich dann für entsprechende Projekte und Programme bewerben kann.