Ganz einfach ist das nicht mit der Demokratie. In der Demokratie brauchen Entscheidungen eine Mehrheit. Doch die Demokratie verspricht auch, die Minderheiten nicht zu vergessen. Warum ist das eigentlich so wichtig? Und stimmt es, dass Minderheiten „Sonderrechte“ bekommen?
Ein lebensnaher Fall aus unserer Stadt: da Parken auf Fußgängerwegen verboten ist, hatten sich Anwohner der Schinkelstraße an die Politik gewandt. Unsere Autolobbyisten von der CDU setzten dann im Mobilitätsausschuss eine Anwohnerbefragung durch und eine Mehrheit der Rückmeldungen votierte für den Status Quo: rechtswidriges Parken auf Gehwegen soll bleiben. Und wurden prompt durch eine Ausschuss-Mehrheit bestätigt.
Zweimal eine Mehrheit – also demokratisch? Was, wenn bei den Befragten überwiegend nur die Auto- und Parkplatznutzer geantwortet haben – und nicht die Gehhilfen-, Rollatoren- und Kinderwagennutzer im Quartier? Man könne ein solches Anwohnervotum nicht ignorieren, argumentierte die SPD. Kann man wirklich nicht? Die Schutzzone „Fußgängerweg“ schützt eben das Recht auch von Minderheiten auf sichere und behinderungsfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Und das ist eben kein Sonderrecht und sollte gesellschaftlicher Konsens sein.
Minderheitenschutz ist kein statisches Konzept. Stattdessen gilt: Wie sehr die Mehrheit die Minderheit schützt oder nicht, hat mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen zu tun und ist ein permanenter Aushandlungsprozess. An der Schinkelstraße ist diesmal allerdings dieser Wert den Autofahrer-Wählerstimmen geopfert worden.
Dazu unsere Pressemitteilung:
DIE LINKE Erkrath kritisiert Entscheidung des Mobilitätsausschusses
Die Entscheidung des Mobilitätsausschusses der Stadt Erkrath, das rechtswidrige Parken auf den Gehwegen der Schinkelstraße weiterhin zu dulden, stößt bei der Partei DIE LINKE Erkrath auf scharfe Kritik. „Mit dieser Entscheidung wird der Schutz von Fußgänger, Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen den Interessen von Autofahrern geopfert. Das ist ein Rückschritt für den Minderheitenschutz und die Verkehrssicherheit in unserer Stadt,“ erklärt Lutz Gallasch, Verkehrspolitischer Sprecher von DIE LINKE Erkrath.
Demokratie bedeutet mehr als Mehrheiten
DIE LINKE betont, dass demokratische Entscheidungen zwar auf Mehrheiten basieren, jedoch stets die Rechte von Minderheiten berücksichtigen müssen. Der Gehweg ist eine Schutzzone für Fußgänger und damit ein elementarer Bestandteil einer barrierefreien und sicheren Stadt. „Das Recht auf einen sicheren Fußweg ist kein Sonderrecht, sondern gesellschaftlicher Konsens – oder sollte es zumindest sein. Barrierefreiheit ist ein in den Menschenrechten verbrieftes Recht,“ so Gallasch.
Kritik an Anwohnerbefragung
Die Entscheidung, den Status Quo des illegalen Gehwegparkens beizubehalten, stützt sich auf eine Anwohnerbefragung, bei der eine Mehrheit der Rückmeldungen für das rechtswidrige Gehwegparken votierte. Doch DIE LINKE Erkrath hinterfragt die Aussagekraft dieser Befragung: „Wie repräsentativ ist ein solches Votum, wenn vor allem Autofahrer antworten, während die Perspektiven von Menschen, die auf Rollatoren, Gehhilfen oder Kinderwagen angewiesen sind, kaum einfließen? Die Entscheidung missachtet deren Rechte und setzt ein fatales Zeichen.“
Wertvorstellungen auf dem Prüfstand
Die Partei sieht in der Entscheidung ein Symptom einer gesellschaftlichen Verschiebung: „Minderheitenschutz ist ein dynamisches Konzept. Wie sehr eine Mehrheit bereit ist, die Rechte von Schwächeren zu schützen, spiegelt die Werte einer Gesellschaft wider. Die Entscheidung im Mobilitätsausschuss zeigt leider, dass hier die Sicherheit von Fußgängern den Stimmen der Autofahrer geopfert wurde,“ so Gallasch.
Forderung nach einem klaren Bekenntnis zu Minderheitenschutz
DIE LINKE Erkrath fordert die Stadt auf, sich klar für die Rechte und die Sicherheit von Fußgänger einzusetzen und rechtswidriges Gehwegparken konsequent zu unterbinden. „Es darf nicht sein, dass die Interessen derjenigen, die sich im öffentlichen Raum schwächer durchsetzen können, immer wieder hintenanstehen,“ erklärt Gallasch.