Resolution kommunale Finanzen

Die Fraktion DIE LINKE in Erkrath beantragen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Resolution Kommunale Finanzen“ auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 22.02.2022 vor dem Haushaltsbeschluss sowie die Beschlussfassung zu folgender Resolution:

Alles Mühen und Strampeln wird nicht helfen: Die Summe der Pflichtaufgaben für unsere Bürgerinnen und Bürger, die Substanzerhaltung und der notwendige Ausbau unserer Infrastruktur, Zukunftsinvestitionen in unsere Kinder und älteren Mitbürger, der Schutz unserer Umwelt und die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft durch einen aktiven Beitrag zur Energiewende – dies alles übersteigt bei weitem die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kommune. Und nicht nur unserer Kommune allein. Dies müssen wir unseren Bürgern und Bürgerinnen und den Verantwortlichen in Land und Bund klar und deutlich sagen, so wie es eine Reihe von Gemeinden jetzt erneut tut. Daher schließen wir uns der aktuellen Initiative unserer Kollegen in Wülfrath an mit der von Ihnen entwickelten Resolution.

Resolution zur Lage unserer kommunalen Finanzen

Der Rat der Stadt Erkrath beschließt die folgende Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens:

Die Stadt Erkrath fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona Pandemie zu gewährleisten.

Dazu fordert der Rat der Stadt Erkrath den Bund auf:

  • Eine strukturelle Lösung des Altschuldenproblems gemeinsam mit den Ländern herbeizuführen, wonach leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche, öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft das Ziel sind.
  • Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Art. 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend der Regelung des Jahres 2020 auszugleichen.

Dazu fordert der Rat der Stadt Erkrath das Land Nordrhein-Westfalen auf:

  • Den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weiterzuentwickeln und das Problem der kommunalen Altschulden, auch vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos, verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden, ohne die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder bzw. weiter einzuschränken.
  • Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder umgehend eine Ausgleichsregelung für den kommunalen Einnahmeausfall aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und umzusetzen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Hohe sich der Bund an den Lasten beteiligt.
  • Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen.
  • Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten.
  • Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerinnen und Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, der Personalbedarf für den Support und die Administration der Geräte genauso, wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.

Begründung:

Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Sie sind es, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Erkrath waren und sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Erkratherinnen und Erkrather uns verlassen können. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Schließung von Kitas und Schulen haben viele Familien belastet.

Unsere Städte und Gemeinden können ihre Aufgaben nur schultern, wenn sie selbst handlungsfähig sind und bleiben. Neben einer ausreichenden Personalausstattung braucht auch Erkrath vor allem das dazu notwendige Geld. Die Corona-Pandemie verschlechtert nochmals die Haushaltslage in den Kommunen. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen erhält in der Krise eine neue Brisanz.

Wenn Bund und Land jetzt nicht zügig handeln, drohen unsere Kommunen in eine neuerliche finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale zu rutschen. Bereits unabhängig von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren und sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. Insbesondere die Sozialtransferaufwendungen und die Altschulden stellen Risiken für den kommunalen Haushalt dar. Städte und Gemeinden werden Zinsanstiege und erhöhte Aufwendungen und Ertragsminderungen im Falle einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht kompensieren können.

Nach aktuellen Schätzungen geht der Städte- und Gemeindebund für die kommenden Jahre von einem jährlichen Fehlbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus. Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung nun zügig handeln und die bislang nur für die Jahre 2020 bzw. im Falle des GFG 2021 beschlossenen Hilfen nicht nur fortschreiben, sondern auch weiterentwickeln. Es reicht dauerhaft nicht aus, Bilanzierungshilfen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren.

Vergleichbar zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) brauchen die nordrheinwestfälischen Städte, Kreise und Gemeinden auch in den kommenden Jahren echte Zuschüsse von Bund und Land. Nur wenn wir in Erkrath wieder Eigenkapital aufbauen und unsere Liquiditätskredite zurückführen können, wird der städtische Haushalt eine gesicherte Perspektive und Zukunftsfähigkeit haben können.

Eine ähnliche Resolution hatte DIE LINKE ERKRATH breits zu der letzten Haushaltsberatung gestellt.