Menschen ohne feste Meldeadresse müssen Eintrag in das Wählerverzeichnis bis 22.04. beantragen
Wählen gehen ist ein demokratisches Grundrecht. Auch wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen ein Wahlrecht bei Landtagswahlen. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen. Darauf weist DIE LINKE Erkrath hin. Die Frist läuft am 22.04. ab.
Wohnungslose Menschen ohne feste Meldeanschrift müssen für ihr die Nutzung ihres Wahlrechts selbst aktiv werden: Anders als Gemeldete, die eine Wahlbenachrichtigung bekommen, müssen sie ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse erst beantragen. Der Stichtag für die Landtagswahl in NRW steht kurz bevor. Die Antragstellung muss bis zum 22.04. persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Auch ohne Meldeadresse wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, die deutsche Staatsbürgerschaft hat und sich „gewöhnlich“ in NRW aufhält. Für das Verfahren gibt es in den Kommunen in der Regel einen entsprechenden Vordruck.
„Eigentlich sollen die Gemeinden zum Verfahren an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren. Natürlich ist das nicht immer einfach, denn neben den tatsächlich Obdachlosen gibt es viele Menschen, die nach Verlust ihrer Wohnung bei der Familie, Freunden oder Bekannten ‚untergekommen‘ sind“ erläutert Natalie Meisen von DIE LINKE Erkrath, Direktkandidatin für den Wahlkreis 38 (Erkrath, Haan, Hilden, Mettmann) „Wir würden uns trotzdem freuen, wenn die Kommunen auf ihren Medien auf die Möglichkeiten hinweisen und z.B. Informationen in den Sozialberatungen geben!“
DIE LINKE bittet auch um aktive Mithilfe in der Bevölkerung: „Wenn Sie jemanden ohne Meldeadresse kennen oder aufgenommen haben, weisen sie auf die Möglichkeit zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Frist hin“ appelliert Meisen abschließend.